Sollten Sie sich für eines unserer Seminare entschieden haben, gibt es die Möglichkeit, sich dieses finanziell fördern zu lassen. Ein genereller Anspruch auf Förderung besteht nicht. Ob ein Lehrgang gefördert wird, unterliegt der Prüfung des Einzelfalls.

Folgende Förderungen sind u. a. möglich:
Meister-BaföG (www.meister-bafoeg.info)
Mit dem Meister-BaföG werden Fortbildungsmaßnahmen gefördert, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzen oder als Fortbildung nach den Weiterbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen. Das Meister-BaföG können Sie über die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) beantragen (www.nbank.de).
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen
(www.iwin-niedersachsen.de)
Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.
Anträge können Sie bei folgenden regionalen Anlaufstellen stellen:
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
(www.osnabrueck.ihk24.de)
Ansprechpartnerin: Frau Susanne Große-Kettler,
Telefon: (0541) 353-286, E-Mail: grosse-kettler@osnabrueck.ihk.de
Handwerkskammer Osnabrück-Emsland
(www.hwk-os-el.de)
Das Antragsverfahren wird über die BUS-GmbH Osnabrück abgewickelt
(www.bus-gmbh.de).
Ansprechpartnerin: Frau Branke Zivotic
Telefon: (0541) 6929-727 · E-Mail: zivotic@bus-gmbh.de
WeGebAU
(http://www.arbeitsagentur.de/.../Wegebau-Flyer.pdf)
Beschäftigte, die gering qualifiziert sind oder aber das 45. Lebensjahr vollendet haben, stehen im Fokus des von der Bundesagentur für Arbeit aufgelegten Programms. Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen darstellen. Gefördert werden können Personen, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Von den Arbeitsagenturen werden die Weiterbildungskosten übernommen; unter bestimmten Voraussetzungen kann dem Arbeitgeber ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden
Ansprechpartnerin bei der Agentur für Arbeit Nordhorn:
Frau Janita Veenhuis
Telefon: (05921) 870635 E-Mail: janita.veenhuis@arbeitsagentur.de